Für den Erhalt eines sicheren Betriebes existieren zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen. Bei Rechenzentren und Serverräumen gehört die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §14) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals VBG 4, BGV A3) dazu. Zu den Geräten und Systemen, die nach DIN VDE 0105-100 untersucht werden müssen, zählen ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle Komponenten der Elektroanlage, die in einem Gebäude fest verbaut sind. Gemäß §3 der DGUV V3 sind Unternehmen verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Elektrosicherheit zu prüfen, zu kennzeichnen und zu dokumentieren. Die Kriterien, Abläufe und Fristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel sind klar geregelt und sollen Mitarbeiter, Kunden und das Unternehmen selbst vor Schaden schützen. Generell wird bei einem Serverraum in eine Erstprüfung sowie Wiederholungsprüfungen unterschieden.
Sollte die Prüfung eines Serverraums nicht durchgeführt worden sein und es ereignet sich ein Unfall mit einem nicht überprüften Gerät, kann das Haftungsrisiko für das Unternehmen hoch sein. Der Versicherungsschutz kann erlöschen oder nur eingeschränkt zum Tragen kommen, falls es eine Ausschlussklausel in der Betriebshaftpflicht-Versicherung gibt. Diese kann besagen, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt, wenn die gesetzlichen und/oder behördlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden (wozu die DGUV V3 gehört).