Mit der Inbetriebnahme und der erfolgreichen Erstprüfung des Serverraums, wurde die elektrische Anlage samt Dokumentation und Prüfprotokollen dem Betreiber übergeben (Gefahrenübergang auf den Betreiber). Der Betreiber ist nun für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich, inklusive dem Einhalten der Gesetze, Normen und Vorschriften.
Laut der DGUV V3 haben die Betreiber bzw. Unternehmen dafür zu sorgen, dass die Prüfung elektrisch ortfester Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig erfolgt (sogenannte Wiederholungsprüfungen). Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die Prüfung eines Serverraums darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchführen und hat in regelmäßigen zeitlichen Abständen, alle 4 Jahre nach Inbetriebnahme, zu erfolgen (siehe Tabelle 1A der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3).
Abbildung: Tabelle 1A der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3
Bei der Wiederholungsprüfung wird empfohlen, die ortfesten Betriebsmittel durch die befähigte Elektrofachkraft (TRBS 1203) einzeln einer Prüfung gemäß DIN VDE 0100-600 zu unterziehen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in einer Checkliste festgehalten (Was, wie, wo, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde). Die Dokumentation der Anlage ist stets aktuell und jede Prüfung festzuhalten. Treten Mängel oder Problemfälle auf, ist dies zu dokumentieren (ggfs. ergänzt durch Fotos). Die befähigte Elektrofachkraft hält den Gefährdungsgrad der Anlage und der Betriebsmittel fest und spricht, falls ein Schaden vorliegt, eine Empfehlung aus bis wann dieser zu beheben ist.
Erfolgt keine Wartung oder Wiederholungsprüfung des Serverraums und es tritt ein Schadensfall ein, kann dies zu Problemen mit der Versicherung führen.
Die Prüfungen umfassen in der Regel folgende Schritte:
Bis auf die Isolationsmessung können alle Maßnahmen im laufenden Betrieb des Serverraums durchgeführt werden. Für die Isolationsmessung ist ein Abschalten der Anlage erforderlich (DIN VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6 Prüfungen: 61.3.3 Isolationswiderstand der elektrischen Anlage).
Häufig ist eine Abschaltung der Stromversorgung der Anlagen und Maschinen mit hohen Ausfallkosten und aufwändigem Wiederanfahren der Anlagen verbunden. Teilweise ist ein Abschalten sogar ausgeschlossen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Intensivstationen, Rechenzentren und Produktionsanlagen. Eine mögliche Lösung ist der Einsatz einer permanenten Differenzstrom-Überwachung (RCM), welche eine Ausnahmeregelung in der Norm DIN VDE 0105-100 ist. Diese besagt u.a., dass wenn eine elektrische Anlage durch Fachpersonal betreut und dauerhaft messtechnisch überwacht wird, auf eine Isolationsmessung und somit auf das Abschalten verzichtet werden kann. Zudem ergeben sich weitere nennenswerte Vorteile bei dem Einsatz eines RCM.