Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählt zu den Pflichtversicherungen in Deutschland und ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. In den Fachbereichen der DGUV werden Vorschriften entwickelt, welche präventiv Personenschäden und Sachschäden vermeiden sollen. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wozu Serverräume gehören, greifen besonders DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) gibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen immer in einem ordnungsgemäßen Zustand sein müssen. Rechtlich vorgeschrieben ist, dass elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel nach der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung, nach einer Änderung und in bestimmten Zeitabständen (Prüffristen) seitens einer zertifizierten Elektrofachkraft zu überprüfen sind. Die Prüfungen werden in die Erstprüfung und Wiederholungsprüfung unterschieden. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) legt die Prüffristen und Prüfarten fest.
Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 liegt bei dem Betreiber / Unternehmer. Dieser trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung und die Einhaltung der Prüffristen. Die Arbeitsschutzbehörden (z.B. Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht) sowie Unfallversicherungen (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) können das Protokoll der Erstprüfung oder die Dokumente der Wiederholungsprüfungen einfordern.
Der Verband der Sachversicherer empfiehlt bei Serverräumen den Einsatz von Differenzstrom-Überwachungsgeräte (RCM). Unternehmen ergeben sich durch den Einsatz eines RCM Vorteile wie Betriebs- und Anlagensicherheit, Kostensicherheit, Fehlersicherheit und Rechtssicherheit.