Vor der Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage, wozu Serverräume gehören, ist eine Erstprüfung inklusive Protokollierung und Dokumentation der Anlage verpflichtend vorgeschrieben. Der Errichter (Hersteller) hat nachzuweisen, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde und die Anlage sicher ist (DIN VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen (IEC 60364-6:2006, modifiziert)).
In der Dokumentation der Erstprüfung werden die Parameter erfasst sowie die Prüfintervalle und der Umfang der Prüfung festgelegt. In der Tabelle 1A aus der Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) sind die Forderungen für die Prüffrist elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel, der Art der Prüfung sowie der Qualifikation des Prüfers festgehalten. Die Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Anlage hat nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in schriftlicher Form vorzuliegen, muss nachvollziehbar, transparent und wiederholbar für Außenstehende (z. B. Sachverständige oder einen Richter) sein. Die Dokumentation bzw. die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Wiederholungsprüfung (BetrSichV § 16).
Mit erfolgreicher Erstprüfung und Inbetriebnahme der Anlage sind die Mitarbeiter in Bezug auf das Betreten der elektrischen Betriebsräume / Serverräume zu schulen. Die Dokumentation der elektrischen Anlage / des Serverraums (inkl. aller Prüfprotokolle) wird dem Betreiber der Anlage übergeben. Mit der Übergabe der Anlage geht der sogenannte "Gefahrenübergang auf den Betreiber" einher. Der Betreiber ist nun für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und das Einhalten aller Gesetze, Normen und Richtlinien verantwortlich.